Das Sozialgesetzbuch sieht verschiedene Maßnahmen vor, um Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen und das Lebensumfeld von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu stabilisieren.

Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Angebote:


Sozialpädagogische Familienhilfe

Ihr Kind ist vom Kurs abgekommen? Sie kommen mit Ihren Kindern nicht mehr klar, fühlen sich überfordert mit der Erziehung und der Bewältigung des alltäglichen Lebens? Dann bieten wir Ihnen unsere Hilfe in Erziehungsfragen an und begeben uns gemeinsam mit Ihnen auf die Suche nach Lösungen, die für Ihre Familie passend sind. Wir unterstützen Sie in Belangen des alltäglichen Lebens solange, bis alle Familienmitglieder wieder sicher an Bord sind.



Erziehungsbeistandschaft

Wir betreuen ältere Kinder und Jugendliche auf dem Weg in ein selbständiges Leben und legen gemeinsam mit ihnen den Kurs für ihre nahe Zukunft fest. Wir unterstützen und geleiten sie in sicheres Fahrwasser, bis sie in der Lage sind, ihren Weg alleine zu finden.



Flexible Betreuung

Wenn Sie und Ihre Kinder sich in einer besonders schwierigen Situation befinden und das Wohl eines oder mehrerer Kinder gefährdet zu sein scheint, dann wird noch ein letzter Versuch unternommen, Sie als Familie zu stabilisieren und eine Fremdunterbringung Ihres Kindes zu verhindern.

-


Ambulante flexible Betreuung in der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Wenn Ihr Kind an einer seelischen Behinderung leidet oder von dieser bedroht ist, dann unterstützen wir dabei, die beeinträchtigenden Faktoren abzuwenden und die Eingliederung in die Gesellschaft zu fördern. Unser Ziel ist, behinderte Kinder und Jugendliche in ihrem häuslichen Umfeld zu stabilisieren.



Hilfe für junge Volljährige

Eine Sonderform der Erziehungsbeistandschaft ist die Hilfe für junge Volljährige, die entweder noch zuhause leben oder auch schon eigenen Wohnraum bewohnen. Junge Erwachsene haben einen Anspruch auf Hilfen zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer selbstständigen Lebensführung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. In Ausnahmefällen auch darüber hinaus.



Begleiteter Umgang

Ihr Kind lebt von Ihnen getrennt? Manchmal ist notwendig für die Besuchskontakte mit Ihrem Kind Unterstützung zu erhalten. Wir bieten an, die Umgänge zu begleiten und Sie dahingehend zu unterstützen, dass Sie die gemeinsame Zeit für sich und Ihr Kind zufriedenstellend gestalten können.



Versorgung in Notsituationen

Es ist in Ihrem Leben eine gravierende Veränderung oder eine unvorhergesehene Krankheit eingetreten, so dass Sie Ihre Kinder nicht mehr ausreichend betreuen können? Ihr Familiensystem ist bedrohlich ins Wanken geraten? Wir bieten zur Überbrückung dieser schwierigen Zeit an, Ihnen Aufgaben im Bereich der Kinderbetreuung und der Hauswirtschaft abzunehmen, bis Sie wieder selber das Ruder übernehmen können.
-



 

Wie Sie unsere Hilfe erhalten


Die genannten Angebote sind Hilfen, die von den Jugendämtern finanziert werden. Als Eltern haben Sie das Recht auf eine Hilfe zur Erziehung. Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt. Dort wird man Sie beraten und notwendige Schritte einleiten. Unsere Beratungsangebote stehen auch Selbstzahlern offen. Wenn Sie den Schritt zu den Jugendämtern zunächst scheuen und sich erst einmal beraten lassen möchten, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Das Erstgespräch ist immer kostenlos

Schreiben Sie uns gerne jederzeit!